AGBs

Trauringe-Tutas
Tutas & Tutas GbR
Calwerstraße 12
75339 Unterreichenbach
Tel: 07231-9381292

§ 1 Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit Leistung der Unterschrift des Bestellers zustande.
Bei Ringbestellungen ist die bestellte Ringweite bindend, spätere Ringweitenänderungen sind nicht im Kaufpreis enthalten und werden nach Aufwand, zum Selbstkostenpreis, berechnet. Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist ausgeschlossen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Preise und Zahlung

1. Bei unseren Preisen handelt es sich um Endverbraucherpreise, einschließlich der gesetzlichen MwSt. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten.

2. Eine Anzahlung in Höhe von 50% ist sofort (spätestens 3 Tage nach Auftragserteilung) zu leisten, der Restbetrag ist bei der Abholung der Ringe zu entrichten. Sollte eine Versandlieferung vereinbart sein, muss der offene Restbetrag vor Versand auf unserem Konto verbucht sein.

3. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.

§ 5 Lieferzeit

1. Wir führen keine Lagerhaltung. Wir fertigen unsere Ringe grundsätzlich nach Kundenbestellung. Je nach Ringmodell variiert die Lieferzeit. Bei der Bestellung vor Ort vereinbaren wir mit dem Kunden einen Liefertermin.

2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

3. Der Besteller kann nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins uns schriftlich auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden,

einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend,

2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

4. Die Gewährleistung umfasst nicht den normalen Verschleiß. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Besteller oder ein von ihm Beauftragter die gelieferte Ware verändert (beispielsweise der Versuch Mängel selbst zu beheben, Weitenänderung, nachträgliche Gravur etc.).

§ 8 Sonstiges

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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